Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Wird dem Antrag stattgegeben, ist der Antragsteller nach einer schriftlichen Aufnahmebestätigung - sowie Zahlung des Jahresbeitrages - spielberechtigt. Die Satzung des Vereins ist die rechtliche Grundlage für die Mitgliedschaft und für alle Mitglieder verbindlich.
Sollten die Mitglieder nicht bis 30.09. eines Jahres schriftlich kündigen, so verlängert sich die Mitgliedschaft um ein
weiteres Jahr.
Kündigt ein Mitglied den Partnervertrag, so gilt die Beitragssatzung für nur ein Mitglied entsprechend.
Der Antragsteller stimmt dem Bankeinzugsverfahren (SEPA Basis Lastschriftverfahren) für alle Forderungen des
TC-Blau-Weiss Bad Hersfeld zu. Die Beitragsstruktur ist bekannt und wird der schriftlichen Aufnahme
ausgehändigt.